Hauptleistungspflichten und Nebenpflichten nach § 241 BGB erklären.

Antwort vom

§ 241 I BGB regelt die Hauptleistungspflichten, die die wesentlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien darstellen. Diese Pflichten sind die zentralen Leistungen, die im Rahmen eines Vertrages geschuldet werden. Beispielsweise ist bei einem Kaufvertrag die Hauptleistungspflicht des Verkäufers die Übergabe der Ware, während der Käufer die Zahlung des Kaufpreises schuldet. § 241 II BGB befasst sich mit den Nebenpflichten, die zusätzlich zu den Hauptleistungspflichten bestehen. Diese Nebenpflichten sind nicht die Hauptverpflichtungen des Vertrages, sondern ergänzen und unterstützen die Erfüllung der Hauptpflichten. Dazu gehören beispielsweise Informationspflichten, Schutzpflichten oder die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vertragspartners. Sie dienen dazu, das Vertragsverhältnis zu fördern und zu sichern.

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Schützt § 616 BGB den geplanten Arztbesuch hinsichtlich des Vergütungsanspruchs?

Ein geplanter Arztbesuch ist in der Regel **nicht** durch § 616 BGB geschützt. § 616 BGB schützt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn er für eine "verh&au...

Was bedeutet Testierfähigkeit im BGB und welche wissenschaftlichen Beiträge existieren dazu?

Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist...

Was besagt die Machtbereichstheorie nach §130 Abs.1 BGB im BWL-Kontext?

Die Machtbereichstheorie nach § 130 Abs. 1 BGB ist wichtig für das Verständnis, wann eine Willenserklärung (z. B. ein Angebot oder eine Kündigung) im Zivilrecht als „zug...