Ja, das ist grundsätzlich möglich – aber nur in einer rechtlich sauberen Konstellation. Entscheidend ist, **wer Vertragspartner des Kunden ist** und **wer die Leistung tatsächlich...
Das fest eingebrachte Haftungskapital einer GmbH & Co. KG kann grundsätzlich nicht einfach ausgegeben werden, da es sich um eine Form des Eigenkapitals handelt, das zur Haftung der Gesellschaft dient. Änderungen am Haftungskapital, wie z.B. eine Erhöhung oder Herabsetzung, müssen in der Regel durch einen Gesellschafterbeschluss und gegebenenfalls durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben und die Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu beachten. Bei konkreten Vorhaben sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Ja, das ist grundsätzlich möglich – aber nur in einer rechtlich sauberen Konstellation. Entscheidend ist, **wer Vertragspartner des Kunden ist** und **wer die Leistung tatsächlich...
Eine Holding-GmbH ohne eigene operative Geschäftstätigkeit kann trotzdem rundfunkbeitragspflichtig sein – entscheidend ist nicht „Geschäftstätigkeit“, sondern ob...
Nein. Ein „alter“ Geschäftsführer (GF) hat nach seiner wirksamen Abberufung/Amtsniederlegung grundsätzlich **kein Vertretungsrecht** mehr für die GmbH. Wichtig ist die...
Bei einer **notariellen Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen** gibt es **in der Regel keine „Widerrufsfrist“ wie beim Onlinekauf**. - **Verbraucher-Widerrufsrecht (14 Tage)**:...
Wenn der Geschäftsführer einer GmbH zurücktritt und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird, ist die Gesellschaft zunächst führungslos. Das hat mehrere rechtliche u...
Das Gründungskapital einer GmbH muss auf ein Geschäftskonto (Firmenkonto) der GmbH bei einer Bank eingezahlt werden. Dieses Konto wird in der Regel nach der notariellen Beurkundung des Gesel...