Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Das fest eingebrachte Haftungskapital einer GmbH & Co. KG kann grundsätzlich nicht einfach ausgegeben werden, da es sich um eine Form des Eigenkapitals handelt, das zur Haftung der Gesellschaft dient. Änderungen am Haftungskapital, wie z.B. eine Erhöhung oder Herabsetzung, müssen in der Regel durch einen Gesellschafterbeschluss und gegebenenfalls durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben und die Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu beachten. Bei konkreten Vorhaben sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]