Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Das fest eingebrachte Haftungskapital einer GmbH & Co. KG kann grundsätzlich nicht einfach ausgegeben werden, da es sich um eine Form des Eigenkapitals handelt, das zur Haftung der Gesellschaft dient. Änderungen am Haftungskapital, wie z.B. eine Erhöhung oder Herabsetzung, müssen in der Regel durch einen Gesellschafterbeschluss und gegebenenfalls durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben und die Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu beachten. Bei konkreten Vorhaben sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]