Wonach haftet der Schädiger im polnischen Recht für Schäden an fremdem Eigentum?

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Im polnischen Recht haftet der Schädiger für Schäden an fremdem Eigentum grundsätzlich nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (Kodeks cywilny). Die Haftung basiert auf dem Prinzip der Verschuldenshaftung, das in Artikel 415 des Zivilgesetzbuches verankert ist. Demnach haftet derjenige, der einem anderen durch eine schuldhafte Handlung einen Schaden zufügt, für diesen Schaden. Zusätzlich gibt es spezifische Regelungen für verschiedene Arten von Schäden und Haftungssituationen, wie z.B. die Haftung für deliktische Handlungen, die in den Artikeln 416 bis 449 des Zivilgesetzbuches geregelt sind. Weitere Informationen zum polnischen Zivilgesetzbuch findest du hier: [Kodeks cywilny](https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU19640160093).

Kategorie: Recht Tags: Schädiger Polnisches Recht

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