Ein 12-jähriges Kind haftet grundsätzlich selbst, wenn es erkennen konnte, dass es ein parkendes Auto nicht beschädigen darf. Bei einem Schaden an einem parkenden Auto greift der Sonder...
Kann ich für eine Pressemeldung haftbar gemacht werden?
Antwort vomJa, für den Inhalt einer Pressemeldung kannst du grundsätzlich haftbar gemacht werden. Die Haftung hängt davon ab, ob durch die Pressemeldung Rechte Dritter verletzt werden, zum Beispiel durch: - **Verleumdung oder üble Nachrede** (Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht) - **Verletzung von Urheberrechten** - **Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht** (z. B. irreführende Werbung) - **Verletzung von Markenrechten** - **Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen** Die Haftung kann sowohl zivilrechtlich (z. B. auf Unterlassung oder Schadensersatz) als auch strafrechtlich (z. B. bei Beleidigung oder Verleumdung) bestehen. Wer haftet, hängt davon ab, wer die Pressemeldung verfasst, freigegeben und veröffentlicht hat. In der Regel sind das der Verfasser, der Auftraggeber (z. B. ein Unternehmen) und ggf. das veröffentlichende Medium. Wichtig ist, dass du vor Veröffentlichung einer Pressemeldung sorgfältig prüfst, ob die Inhalte korrekt, rechtmäßig und nicht rechtsverletzend sind. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt.
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