Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ja, für den Inhalt einer Pressemeldung kannst du grundsätzlich haftbar gemacht werden. Die Haftung hängt davon ab, ob durch die Pressemeldung Rechte Dritter verletzt werden, zum Beispiel durch: - **Verleumdung oder üble Nachrede** (Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht) - **Verletzung von Urheberrechten** - **Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht** (z. B. irreführende Werbung) - **Verletzung von Markenrechten** - **Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen** Die Haftung kann sowohl zivilrechtlich (z. B. auf Unterlassung oder Schadensersatz) als auch strafrechtlich (z. B. bei Beleidigung oder Verleumdung) bestehen. Wer haftet, hängt davon ab, wer die Pressemeldung verfasst, freigegeben und veröffentlicht hat. In der Regel sind das der Verfasser, der Auftraggeber (z. B. ein Unternehmen) und ggf. das veröffentlichende Medium. Wichtig ist, dass du vor Veröffentlichung einer Pressemeldung sorgfältig prüfst, ob die Inhalte korrekt, rechtmäßig und nicht rechtsverletzend sind. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt.
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]