Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]
Ja, für den Inhalt einer Pressemeldung kannst du grundsätzlich haftbar gemacht werden. Die Haftung hängt davon ab, ob durch die Pressemeldung Rechte Dritter verletzt werden, zum Beispiel durch: - **Verleumdung oder üble Nachrede** (Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht) - **Verletzung von Urheberrechten** - **Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht** (z. B. irreführende Werbung) - **Verletzung von Markenrechten** - **Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen** Die Haftung kann sowohl zivilrechtlich (z. B. auf Unterlassung oder Schadensersatz) als auch strafrechtlich (z. B. bei Beleidigung oder Verleumdung) bestehen. Wer haftet, hängt davon ab, wer die Pressemeldung verfasst, freigegeben und veröffentlicht hat. In der Regel sind das der Verfasser, der Auftraggeber (z. B. ein Unternehmen) und ggf. das veröffentlichende Medium. Wichtig ist, dass du vor Veröffentlichung einer Pressemeldung sorgfältig prüfst, ob die Inhalte korrekt, rechtmäßig und nicht rechtsverletzend sind. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt.
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]