Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ja, nach den Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen (VOL/B) ist die Haftung für Folgeschäden grundsätzlich beschränkt. Die VOL/B regelt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen und enthält Bestimmungen zur Haftung des Auftragnehmers. Gemäß § 8 VOL/B ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass individuelle Vertragsvereinbarungen zwischen den Parteien von diesen allgemeinen Regelungen abweichen können.
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]