Ein 12-jähriges Kind haftet grundsätzlich selbst, wenn es erkennen konnte, dass es ein parkendes Auto nicht beschädigen darf. Bei einem Schaden an einem parkenden Auto greift der Sonder...
Wer haftet für Schäden bei einer politischen Initiative ohne eigene Rechtsform?
Antwort vomBei einer politischen Initiative ohne eigene Rechtsform haftet in der Regel der Veranstalter persönlich für Schäden, die während der Veranstaltung entstehen. Dies können die Organisatoren oder die Mitglieder der Initiative sein. Wenn die Initiative als Gruppe auftritt, könnte auch eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder in Betracht gezogen werden. Es ist ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern. Zudem können spezifische Regelungen im jeweiligen Land oder Bundesland gelten, die die Haftung betreffen.
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