Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]
Falsch. Die aufsichtspflichtige Person haftet nicht automatisch für alle Schäden, die der Beaufsichtigte verursacht. Die Haftung tritt nur ein, wenn die aufsichtspflichtige Person ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Wenn die Aufsichtspflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde, besteht in der Regel keine Haftung.
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]