Haftet die aufsichtspflichtige Person für alle Schäden des Beaufsichtigten?

Antwort

Falsch. Die aufsichtspflichtige Person haftet nicht automatisch für alle Schäden, die der Beaufsichtigte verursacht. Die Haftung tritt nur ein, wenn die aufsichtspflichtige Person ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Wenn die Aufsichtspflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde, besteht in der Regel keine Haftung.

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