Haftet die aufsichtspflichtige Person für alle Schäden des Beaufsichtigten?

Antwort vom

Falsch. Die aufsichtspflichtige Person haftet nicht automatisch für alle Schäden, die der Beaufsichtigte verursacht. Die Haftung tritt nur ein, wenn die aufsichtspflichtige Person ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Wenn die Aufsichtspflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde, besteht in der Regel keine Haftung.

Verwandte Fragen

Wo ist gesetzlich festgelegt, ob in Kitas für über Dreijährige eine visuelle Aufsichtspflicht gilt?

Eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur dauernden visuellen Aufsicht speziell für Ü-3-Kinder in der Kita gibt es so im Gesetzbuch nicht. Maßgeblich ist nur die allgemeine Aufsichtspfli...