Kann das individuelle Grundrecht auf Asyl in der Verfassung geändert werden?

Antwort

Ja, das individuelle Grundrecht auf Asyl kann in der Verfassung geändert werden, jedoch unterliegt eine solche Änderung bestimmten rechtlichen und politischen Prozessen. In Deutschland beispielsweise ist das Asylrecht im Grundgesetz verankert, und Änderungen erfordern eine Mehrheit im Bundestag sowie die Zustimmung des Bundesrates. Zudem müssen Änderungen im Einklang mit den Grundsätzen der Menschenrechte und der Verfassung stehen. Eine grundlegende Änderung könnte auch eine gesellschaftliche Debatte und möglicherweise eine Verfassungsbeschwerde nach sich ziehen.

Kategorie: Recht Tags: Grundrecht Asyl Verfassung
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