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Die verfassungsrechtlichen Grundlagen in Deutschland umfassen insbesondere die Grundrechte und das Prinzip der Subsidiarität: **1. Grundrechte:** Die Grundrechte sind im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland in den Artikeln 1 bis 19 verankert. Sie schützen die grundlegenden Freiheiten und Rechte der Menschen, wie zum Beispiel: - Menschenwürde (Art. 1 GG) - Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) - Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) - Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG) - Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) - Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) - Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) Diese Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG). **2. Subsidiaritätsprinzip:** Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass staatliche Aufgaben möglichst auf der niedrigsten Ebene wahrgenommen werden sollen, die zur Erfüllung dieser Aufgaben in der Lage ist. Höhere Ebenen (z.B. Bund oder EU) sollen nur dann eingreifen, wenn die untergeordneten Ebenen (z.B. Länder, Kommunen) die Aufgaben nicht ausreichend erfüllen können. - Im deutschen Staatsrecht ist das Subsidiaritätsprinzip vor allem im föderalen Aufbau zwischen Bund und Ländern relevant (Art. 30, 70 ff. GG). - Auch im europäischen Kontext spielt das Subsidiaritätsprinzip eine wichtige Rolle (Art. 5 Abs. 3 EUV). **Zusammenfassung:** Die Grundrechte sichern individuelle Freiheiten und Rechte gegenüber dem Staat. Das Subsidiaritätsprinzip regelt die Aufgabenverteilung zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen und schützt die Eigenständigkeit der unteren Ebenen. Weitere Informationen findest du im [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/) und zum Subsidiaritätsprinzip beispielsweise auf der Seite der [Bundeszentrale für politische Bildung](https://www.bpb.de/).
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