Welches Grundrecht gilt für Arbeitnehmer im Betriebsverfassungsgesetz?

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Ein wichtiges Grund für Arbeitnehmer, das im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt ist, ist das Recht auf Mitbestimmung. Dieses Recht ermöglicht es den Arbeitnehmern, durch Betriebsräte an Entscheidungen im Unternehmen mitzuwirken, insbesondere in Fragen, die ihre Arbeitsbedingungen betreffen. Das BetrVG regelt die Bildung und die Rechte der Betriebsräte sowie die Verfahren zur Mitbestimmung in verschiedenen Angelegenheiten.

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