**Kurzfassung:** Alle drei Begriffe meinen ähnliche Freiheitsrechte, werden aber unterschiedlich präzise verwendet. Juristisch sauber ist vor allem **Meinungsfreiheit**; **Redefreiheit** und...
Der Grenzbereich zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevantem Raum wird oft als "Schrankenbereich" oder "Grenzbereich der Meinungsfreiheit" bezeichnet. In diesem Kontext wird häufig auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verwiesen, die festlegen, wann Äußerungen strafbar sind, beispielsweise bei Verleumdung, Beleidigung oder Volksverhetzung. In Deutschland ist dies im Grundgesetz (Artikel 5) und im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
**Kurzfassung:** Alle drei Begriffe meinen ähnliche Freiheitsrechte, werden aber unterschiedlich präzise verwendet. Juristisch sauber ist vor allem **Meinungsfreiheit**; **Redefreiheit** und...
**Strafmündigkeit** bedeutet, dass eine Person für eine Straftat **strafrechtlich verantwortlich** gemacht werden kann – also grundsätzlich **strafrechtlich verfolgt und bestraft*...
Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Das bewusste Vorenthalten von Gerichtsunterlagen wie dem Geschäftsverteilungsplan (GVP) oder Protokollen kann unter bestimmten Umständen den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem&aum...
Die Bezeichnung „du Hund“ kann in Deutschland grundsätzlich als Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden. Ob tatsächlich eine strafbare Beleidig...
Notwehr ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) geregelt. Sie ist erlaubt, solange eine gegenwärtige, rechtswidrige Angriffssituation besteht. Das bedeutet: **Zeitlicher Rahmen de...
Beleidigungen sind abwertende, verletzende oder herabwürdigende Äußerungen über eine Person oder Gruppe. Sie können mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen und...