Die „Durchbrechung der gleitenden Nachfolge“ ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht. Er bezieht sich auf die Regelung, dass das Erbrecht grundsätzlich eine „gleitende Nachfo... [mehr]
Die „gleitende Nachfolge“ ist ein Begriff aus dem Erbrecht, der insbesondere im Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge und der Übertragung von Vermögenswerten (z. B. Immobilien) unter Nießbrauchsvorbehalt verwendet wird. Dabei behält sich der Übertragende (z. B. Elternteil) ein Nießbrauchsrecht an der übertragenen Immobilie vor, während das Eigentum bereits auf den Nachfolger (z. B. Kind) übergeht. Nach dem Tod des Übertragenden erlischt der Nießbrauch automatisch, und der Nachfolger erhält die volle Verfügungsgewalt. **Widerruf des Nießbrauchsrechts:** Ein Nießbrauchsrecht kann grundsätzlich nur dann widerrufen werden, wenn dies im Übertragungsvertrag ausdrücklich vorbehalten wurde oder ein gesetzlicher Widerrufsgrund (z. B. grober Undank) vorliegt. Wird das Nießbrauchsrecht vorzeitig aufgehoben (z. B. durch notariell beurkundeten Verzicht oder Widerruf), fällt das volle Eigentum bereits zu Lebzeiten des Übertragenden an den Nachfolger. **Durchbrechung der gleitenden Nachfolge:** Die gleitende Nachfolge wird dadurch „durchbrochen“, dass der Nachfolger das volle Eigentum und die Nutzungsrechte bereits vor dem Tod des Übertragenden erhält. Das bedeutet: - Die steuerlichen und erbrechtlichen Vorteile der gleitenden Nachfolge (z. B. spätere Steuerentstehung, Nutzungsvorbehalt) entfallen. - Die Übertragung des vollen Eigentums (inkl. Nutzung) kann zu einer Schenkung führen, die schenkungsteuerlich relevant ist. - Der Übertragende verliert die Kontrolle und die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Nießbrauch. **Fazit:** Wird das Nießbrauchsrecht vorzeitig widerrufen oder aufgegeben, wird die gleitende Nachfolge durchbrochen, da der Nachfolger bereits zu Lebzeiten des Übertragenden die volle Rechtsposition erhält. Dies hat sowohl zivilrechtliche als auch steuerliche Konsequenzen. Weitere Informationen zum Nießbrauch findest du z. B. bei [haufe.de](https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/niebrauch-ueberblick-ueber-die-wichtigsten-arten-des-niebrauchs_idesk_PI17574_HI11907394.html).
Die „Durchbrechung der gleitenden Nachfolge“ ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht. Er bezieht sich auf die Regelung, dass das Erbrecht grundsätzlich eine „gleitende Nachfo... [mehr]