Solange ein Insolvenzantrag für deine GmbH beim zuständigen Amtsgericht (hier: AG Mönchengladbach) läuft, kannst du die Gesellschaft nicht einfach „schließen“ ode... [mehr]
Wenn das Amtsgericht seiner Pflicht in einem Insolvenzverfahren nicht nachkommt, können Gläubiger folgende Schritte unternehmen: 1. **Beschwerde einlegen**: Gläubiger können eine formelle Beschwerde gegen die Entscheidung oder das Verhalten des Gerichts einlegen. Dies sollte schriftlich und mit einer klaren Begründung erfolgen. 2. **Dienstaufsichtsbeschwerde**: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann bei der übergeordneten Instanz des Amtsgerichts eingereicht werden. Diese Beschwerde richtet sich gegen das Verhalten des Richters oder der Gerichtsmitarbeiter. 3. **Rechtsanwalt konsultieren**: Es kann hilfreich sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Insolvenzrecht spezialisiert ist. Dieser kann rechtliche Schritte einleiten und die Interessen des Gläubigers vertreten. 4. **Antrag auf gerichtliche Entscheidung**: In bestimmten Fällen kann ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden, um das Gericht zu zwingen, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. 5. **Kontakt zur Insolvenzverwaltung**: Der Insolvenzverwalter kann ebenfalls kontaktiert werden, um das Problem zu besprechen und mögliche Lösungen zu finden. Es ist wichtig, alle Schritte gut zu dokumentieren und Fristen einzuhalten. Weitere Informationen können auf den Webseiten der zuständigen Gerichte oder Rechtsanwaltskammern gefunden werden.
Solange ein Insolvenzantrag für deine GmbH beim zuständigen Amtsgericht (hier: AG Mönchengladbach) läuft, kannst du die Gesellschaft nicht einfach „schließen“ ode... [mehr]
Ja, das Amtsgericht kann den Antrag auf Zwangsversteigerung eines Grundstücks, das einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört, ablehnen – allerdings nur unter bestimmten... [mehr]
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]