Die Abmeldung von Newslettern betrifft in der Regel nur werbliche oder informative E-Mails, nicht aber zwingend notwendige System- oder Sicherheitsupdates. Systemupdates, die für die Vertragserf&...
Wenn du an einem Wohnort nicht mehr wohnst, dort aber nicht abgem bist, bist du grundsätzlich weiterhin verpflichtet, die GEZ-Gebühren (jetzt Rundfunkbeitrag) zu zahlen. Der Rundfunkbeitrag ist an die Wohnung gebunden, und wenn du nicht abgemeldet bist, wird davon ausgegangen, dass du weiterhin dort wohnst. Es ist wichtig, dich bei der zuständigen Stelle abzumelden, um mögliche Gebühren zu vermeiden. Wenn du bereits umgezogen bist, solltest du dich umgehend abmelden und die neue Adresse beim Beitragsservice angeben. Andernfalls kannst du in der Regel weiterhin zur Zahlung verpflichtet werden.
Die Abmeldung von Newslettern betrifft in der Regel nur werbliche oder informative E-Mails, nicht aber zwingend notwendige System- oder Sicherheitsupdates. Systemupdates, die für die Vertragserf&...
Ja, das ist datenschutzrechtlich zulässig und sogar erforderlich. Wenn sich ein Kunde von Newslettern abmeldet (Opt-out), darf ihm aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weitere werbliche...