Gewerberecht in Sachkundeprüfung?

Antwort

In der Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) werden Kenntnisse im Bereich des Gewerberechts geprüft. Diese Prüfung ist erforderlich für Personen die im Bewachungsgewerbe tätig sein möchten. Die Prüfung umfasst unter anderem folgende Themen: 1. **Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung**: Hierzu gehören Kenntnisse über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei sowie die rechtlichen Grundlagen des Sicherheitsgewerbes. 2. **Gewerberecht**: Dies beinhaltet die Vorschriften der Gewerbeordnung, insbesondere die Anforderungen und Pflichten für das Bewachungsgewerbe. 3. **Datenschutzrecht**: Grundkenntnisse im Umgang mit personenbezogenen Daten und den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. 4. **Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)**: Wichtige zivilrechtliche Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Bewachungsgewerbe stehen. 5. **Straf- und Verfahrensrecht**: Grundkenntnisse über strafrechtliche Vorschriften und das Strafverfahren. 6. **Unfallverhütungsvorschriften**: Kenntnisse über die Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen und den Umgang mit Gefahrensituationen. 7. **Umgang mit Menschen**: Kommunikationstechniken und Deeskalationsstrategien. Die Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen. Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO findest du auf den Webseiten der IHKs, z.B. [IHK Berlin](https://www.ihk-berlin.de/).

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