Ja, eine Gewerbeanmeldung kann erforderlich sein, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz in einer anderen Gemeinde hat. Wenn das Unternehmen in dem Ort, in dem das LNG-Projekt betreut wird, aktiv tätig ist, könnte dies als Ausübung eines Gewerbes angesehen werden, was eine Anmeldung notwendig macht. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Gemeindebehörde zu erkundigen, um die spezifischen Anforderungen und Regelungen zu klären.