Die Regelungen zu Minusstunden und deren Verrechnung mit dem Gehalt sind in Deutschland nicht einheitlich gesetzlich festgelegt, sondern ergeben sich häufig aus dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber Minusstunden nicht einfach mit dem Gehalt verrechnen kann, es sei denn, es gibt eine entsprechende vertragliche Regelung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält in § 611a Abs. 2 die Bestimmung, dass der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet ist, unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit, es sei denn, es liegt eine andere Vereinbarung vor. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in geltenden Tarifverträgen zu prüfen, um Klarheit über die Handhabung von Minusstunden zu erhalten. Bei Unsicherheiten kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.