Falsch. **Begründung (Stichpunkt):** - Gesetze und Richtlinien gelten allgemein und müssen in allen Lebensbereichen beachtet werden, nicht nur bei Veranstaltungen.
Die gesetzlichen Grundlagen der Meinungsäußerung in Deutschland sind vor allem im Grundgesetz verankert. Der Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und der Informationsfreiheit. Hier sind die wesentlichen Punkte: 1. **Artikel 5 GG**: Dieser Artikel schützt das Recht auf freie Meinungsäußerung, einschließlich der Freiheit, Informationen zu verbreiten und zu empfangen. Einschränkungen sind nur durch Gesetze zulässig, die dem Schutz der Jugend, der persönlichen Ehre oder der öffentlichen Sicherheit dienen. 2. **Einschränkungen**: Die Meinungsfreiheit ist nicht absolut. Es gibt gesetzliche Regelungen, die beispielsweise Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) oder die Verbreitung von Falschnachrichten betreffen. Diese Gesetze sollen den Schutz der Persönlichkeitsrechte und die öffentliche Ordnung gewährleisten. 3. **Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)**: Artikel 10 der EMRK schützt ebenfalls die Meinungsfreiheit und legt fest, dass diese Freiheit auch Einschränkungen unterliegen kann, die gesetzlich geregelt sind und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind. 4. **Rechtsprechung**: Die Auslegung und Anwendung der Meinungsfreiheit wird durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte geprägt, die im Einzelfall abwägen, wann eine Einschränkung der Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist. Diese Grundlagen bilden den rechtlichen Rahmen für die Ausübung der Meinungsfreiheit in Deutschland.
Falsch. **Begründung (Stichpunkt):** - Gesetze und Richtlinien gelten allgemein und müssen in allen Lebensbereichen beachtet werden, nicht nur bei Veranstaltungen.