Gesetzeslage zur Leihmutterschaft in Österreich?
Antwort vomIn Österreich ist Leihmutterschaft rechtlich nicht erlaubt. Das österreichische Recht, insbesondere das Fortpflanzungsmedizingesetz, verbietet die kommerzielle Leihmutterschaft und regelt die Verwendung von Reproduktionsmedizin. Leihmutterschaft wird als unethisch angesehen, und es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Rechte von Leihmüttern oder den rechtlichen Status von Kindern, die durch Leihmutterschaft geboren werden, regeln. In der Praxis bedeutet dies, dass Kinder, die durch Leihmutterschaft geboren werden, nicht automatisch die rechtlichen Elternschaft der beauftragenden Eltern erhalten. Es gibt jedoch Diskussionen und Bestrebungen, die Gesetzeslage zu reformieren.