Falsch. **Begründung (Stichpunkt):** - Gesetze und Richtlinien gelten allgemein und müssen in allen Lebensbereichen beachtet werden, nicht nur bei Veranstaltungen.
Der Umgang mit Menschen, die psychische Erkrankungen haben, wird in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Regelungen geregelt. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Grundgesetz (GG)**: Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes schützen die Würde des Menschen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person. Diese Grundrechte gelten auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen. 2. **Betreuungsgesetz (BtG)**: Dieses Gesetz regelt die rechtliche Betreuung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. 3. **Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG)** der Bundesländer: Diese Gesetze regeln die Unterbringung und Behandlung von psychisch kranken Menschen, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Psychisch-Kranken-Gesetz. 4. **Sozialgesetzbuch (SGB)**: Insbesondere das SGB V (Krankenversicherung), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) und SGB XII (Sozialhilfe) enthalten Regelungen zur medizinischen und sozialen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. 5. **Patientenrechtegesetz**: Dieses Gesetz stärkt die Rechte von Patienten, einschließlich derjenigen mit psychischen Erkrankungen, und regelt unter anderem die Aufklärungspflichten und das Einwilligungsrecht in medizinische Behandlungen. 6. **Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)**: Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu ergreifen. Diese Gesetze und Regelungen sollen sicherstellen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen angemessen behandelt und ihre Rechte geschützt werden.
Falsch. **Begründung (Stichpunkt):** - Gesetze und Richtlinien gelten allgemein und müssen in allen Lebensbereichen beachtet werden, nicht nur bei Veranstaltungen.