Welche Gesetze begründen den Datenschutz?

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Der Datenschutz in Deutschland wird hauptsächlich durch zwei Gesetze begründet: 1. **Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)**: Dieses Gesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten durch öffentliche und private Stellen in Deutschland und ergänzt die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 2. **Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)**: Diese EU-Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und stellt die grundlegenden Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen. Zusammen bilden diese beiden Gesetze die rechtliche Grundlage für den Datenschutz in Deutschland.

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