Muss eine Geschäftsführerbestellung im Handelsregister eingetragen werden?

Antwort

Ja, die Bestellung eines Geschäftsführers muss im Handelsregister eingetragen werden. Dies ist gemäß § 39 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) erforderlich. Die Eintragung dient der Transparenz und der Information der Öffentlichkeit über die Vertretungsberechtigten der Gesellschaft.

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