Muss eine Geschäftsführerbestellung im Handelsregister eingetragen werden?

Antwort vom

Ja, die Bestellung eines Geschäftsführers muss im Handelsregister eingetragen werden. Dies ist gemäß § 39 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) erforderlich. Die Eintragung dient der Transparenz und der Information der Öffentlichkeit über die Vertretungsberechtigten der Gesellschaft.

Verwandte Fragen

Ab welcher Höhe werden Strafen für Verkehrsdelikte eingetragen?

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt ein Eintrag erst ab 60 Euro Bußgeld und nur dann, wenn der Verstoß nach dem Punktesystem überhaupt eintragungsfähig ist; bei Verkehrsstra...