Die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit bei Demenz erfolgt in der Regel dann, wenn Zweifel daran bestehen, dass eine betroffene Person ihre eigenen Angelegenheiten noch selbstständig... [mehr]
Minderjährige unter 7 Jahren sind nach deutschem Recht gemäß § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig. Das bedeutet, sie können keine wirksamen Willenserklärungen abgeben. § 107 BGB („Einwilligung des gesetzlichen Vertreters“) spielt bei unter 7-Jährigen keine Rolle, weil sie grundsätzlich geschäftsunfähig sind – ihre Erklärungen sind nach § 105 Abs. 1 BGB nichtig. Der „Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ ist in § 104 Nr. 2 BGB geregelt. Auch volljährige Personen können dadurch geschäftsunfähig sein, wenn sie sich in einem solchen Zustand befinden. Zusammengefasst: - Minderjährige unter 7 Jahren: Immer geschäftsunfähig nach § 104 Nr. 1 BGB. - Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit: Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB, unabhängig vom Alter. - § 107 BGB betrifft beschränkt geschäftsfähige Minderjährige (7 bis 17 Jahre), nicht aber geschäftsunfähige Kinder unter 7 Jahren. Weitere Informationen findest du im [Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html).
Die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit bei Demenz erfolgt in der Regel dann, wenn Zweifel daran bestehen, dass eine betroffene Person ihre eigenen Angelegenheiten noch selbstständig... [mehr]
Deine Frage ist etwas unklar. Falls du wissen möchtest, ob 15-Jährige einen Zugang zu bestimmten Diensten, Plattformen oder Konten anlegen dürfen, hängt das vom jeweiligen Dienst u... [mehr]