Minderjährige unter 7 Jahren sind nach deutschem Recht gemäß § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig. Das bedeutet, sie können keine wirksamen Willenserklärungen abge... [mehr]
Minderjährige unter 7 Jahren sind nach deutschem Recht gemäß § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig. Das bedeutet, sie können keine wirksamen Willenserklärungen abge... [mehr]