Bei einer GmbH mit obligatorischem Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz vertritt grundsätzlich der Aufsichtsrat die Gesellschaft auch gegenüber einem ausgeschiedenen Geschäft...
Wann ist ein Geschäftsführer von der Sozialversicherungspflicht befreit?
Antwort vomEin Geschäftsführer einer GmbH kann von der Sozialversicherungspflicht befreit sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist dabei, ob der Geschäftsführer als „arbeitnehmerähnlich“ oder als „selbstständig“ gilt. Die wichtigsten Kriterien sind: **1. Gesellschaftsrechtliche Stellung:** Ein Geschäftsführer ist in der Regel dann sozialversicherungsfrei, wenn er eine beherrschende Stellung in der Gesellschaft hat. Das ist meist der Fall, wenn er mehr als 50 % der Geschäftsanteile hält (Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer). **2. Sperrminorität:** Auch wenn der Geschäftsführer weniger als 50 % der Anteile hält, kann er sozialversicherungsfrei sein, wenn er eine sogenannte Sperrminorität besitzt. Das bedeutet, er kann durch seine Stimmrechte Beschlüsse der Gesellschafterversammlung verhindern. **3. Weisungsunabhängigkeit:** Ein Geschäftsführer ist sozialversicherungsfrei, wenn er nicht den Weisungen der Gesellschafterversammlung unterliegt und seine Tätigkeit weitgehend frei gestalten kann. **4. Familiengesellschaften:** Bei Familiengesellschaften wird besonders geprüft, ob der Geschäftsführer tatsächlich unabhängig ist oder ob eine „faktische“ Weisungsgebundenheit besteht. **5. Fremdgeschäftsführer:** Ein Fremdgeschäftsführer (ohne Gesellschaftsanteile) ist in der Regel sozialversicherungspflichtig, da er als abhängig beschäftigt gilt. **Wichtiger Hinweis:** Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch die Deutsche Rentenversicherung (Statusfeststellungsverfahren). Es empfiehlt sich, im Zweifel eine Statusfeststellung zu beantragen. **Weitere Informationen:** [Deutsche Rentenversicherung – Statusfeststellungsverfahren](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber/Statusfeststellung/statusfeststellung_node.html) **Fazit:** Ein Geschäftsführer ist von der Sozialversicherungspflicht befreit, wenn er maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft hat und nicht weisungsgebunden ist. Die genaue Beurteilung hängt von den individuellen Verhältnissen ab.
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