Was ist Geschäftsfähigkeit und Willenserklärung?

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Geschäftsfähigkeit und Willenserklärung sind zwei grundlegende Begriffe im deutschen Zivilrecht. **Geschäftsfähigkeit:** Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Rechtsgeschäfte selbstständig und rechtswirksam vorzunehmen. Es gibt verschiedene Stufen der Geschäftsfähigkeit: 1. **Geschäftsunfähigkeit**: Personen unter 7 Jahren und dauerhaft Geisteskranke sind geschäftsunfähig (§ 104 BGB). Ihre Willenserklärungen sind nichtig. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Ihre Willenserklärungen bedürfen in der Regel der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. 3. **Volle Geschäftsfähigkeit**: Personen ab 18 Jahren sind voll geschäftsfähig, sofern sie nicht aufgrund einer geistigen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung geschäftsunfähig sind. **Willenserklärung:** Eine Willenserklärung ist eine Äußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Sie besteht aus zwei Elementen: 1. **Innerer Wille (subjektiver Tatbestand)**: Der Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen. 2. **Äußerer Erklärungstatbestand (objektiver Tatbestand)**: Die Kundgabe dieses Willens nach außen, z.B. durch Worte, Schrift oder konkludentes Handeln. Eine Willenserklärung ist notwendig, um Rechtsgeschäfte wie Verträge abzuschließen. Sie kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Weitere Informationen zu diesen Begriffen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den entsprechenden Paragraphen.

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