Vor welchem Gericht klagen bei Menschenrechtsverletzung durch Verwaltungsakt der Stadt Köln?

Antwort vom

In Deutschland sind für Klagen gegen Verwaltungsakte, die Menschenrechte betreffen, in der Regel die Verwaltungsgerichte zuständig. Im Fall der Stadt Köln wäre das Verwaltungsgericht Köln die erste Instanz. Sollte es zu einer Berufung kommen, wäre das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zuständig. In letzter Instanz könnte der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gebracht werden. Weitere Informationen findest du auf der Website des Verwaltungsgerichts Köln: [Verwaltungsgericht Köln](https://www.vg-koeln.nrw.de/).

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