Nein. Ein höheres Gericht „verurteilt“ ein untergeordnetes Gericht in Deutschland nicht wegen „Inkompetenz“; es hebt dessen Entscheidung auf, ändert sie ab oder verwe...
Vor welchem Gericht klagen bei Menschenrechtsverletzung durch Verwaltungsakt der Stadt Köln?
Antwort vomIn Deutschland sind für Klagen gegen Verwaltungsakte, die Menschenrechte betreffen, in der Regel die Verwaltungsgerichte zuständig. Im Fall der Stadt Köln wäre das Verwaltungsgericht Köln die erste Instanz. Sollte es zu einer Berufung kommen, wäre das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zuständig. In letzter Instanz könnte der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gebracht werden. Weitere Informationen findest du auf der Website des Verwaltungsgerichts Köln: [Verwaltungsgericht Köln](https://www.vg-koeln.nrw.de/).
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