Bei welchem Gericht muss man in Schleswig-Holstein einen Antrag auf Ausreisegewahrsam stellen?

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In Schleswig-Holstein muss ein Antrag auf Ausreisegewahrsam beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. In der Regel ist dies das Amtsgericht am Wohnsitz der betroffenen Person oder am Ort, an dem sich die Person aufhält. Es ist ratsam, sich vorher über die genauen Zuständigkeiten und Verfahren zu informieren.

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