Was sind Gemeinsamkeiten der UG (haftungsbeschränkt) und der GmbH?

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Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gmb) haben mehrere Gemeinsamkeiten: 1. **Rechtsform**: Beide sind Kapitalgesellschaften und juristische Personen. Das bedeutet, sie sind eigenständige Rechtssubjekte und können selbst Verträge abschließen, klagen und verklagt werden. 2. **Haftung**: Bei beiden Gesellschaftsformen ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter haften also nicht mit ihrem privaten Vermögen. 3. **Gesellschaftsvertrag**: Sowohl die UG als auch die GmbH benötigen einen Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet werden muss. 4. **Geschäftsführung**: Beide Gesellschaftsformen haben eine Geschäftsführung, die von den Gesellschaftern bestellt wird. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nach außen. 5. **Handelsregister**: Sowohl die UG als auch die GmbH müssen im Handelsregister eingetragen werden, um ihre Rechtsfähigkeit zu erlangen. 6. **Bilanzierung und Buchführung**: Beide Gesellschaftsformen sind zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. 7. **Gesellschafterversammlung**: Sowohl bei der UG als auch bei der GmbH ist die Gesellschafterversammlung das oberste Organ, das wichtige Entscheidungen trifft. Weitere Informationen zur UG und GmbH findest du auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: [BMWK - Unternehmensgründung](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/unternehmensgruendung.html).

Kategorie: Recht Tags: Gemeinsamkeiten UG GmbH

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