Gelten Menschenrechte immer? Gibt es Ausnahmen?

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Die Menschenrechte gelten grundsätzlich immer und überall, da sie universell und unveräußerlich sind. Sie sind in internationalen Abkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 festgeschrieben. Allerdings gibt es in der Praxis Situationen, in denen Menschenrechte verletzt oder eingeschränkt werden, oft durch autoritäre Regime, Kriege oder Notstandsgesetze. Solche Verletzungen sind jedoch völkerrechtlich nicht legitim und werden von internationalen Organisationen und Gerichten verurteilt.

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