Wer kümmert sich um die Geldangelegenheiten einer Person ohne Familienangehörige?

Antwort

Wenn eine Person keine Familienangehörigen hat und nicht in der Lage ist, ihre Geldangelegenheiten selbst zu regeln, kann ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. In Deutschland wird dies durch das Betreuungsgericht geregelt. Der Betreuer kann eine private Person, ein Berufsbetreuer oder eine Betreuungsbehörde sein. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz: [BMJ Betreuungsrecht](https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html).

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