Die Frage bezieht sich offenbar auf die Angemessenheit einer Minderung (hier: 760 €) wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels bei einem Gegenstandswert von 7.230 €, unter Berücksichtig... [mehr]
Der Gegenstandswert für den Verzicht auf den Zugewinnausgleich in einer Scheidungsvereinbarung richtet sich nach dem Wert des Zugewinns, auf den verzichtet wird. In der Regel wird dieser Wert geschätzt oder durch eine Berechnung ermittelt, die die Vermögensverhältnisse der Ehegatten berücksichtigt. Es ist ratsam, einen Anwalt oder Notar zu konsultieren, um eine genaue Bewertung und Berechnung des Gegenstandswerts vorzunehmen.
Die Frage bezieht sich offenbar auf die Angemessenheit einer Minderung (hier: 760 €) wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels bei einem Gegenstandswert von 7.230 €, unter Berücksichtig... [mehr]