In Österreich entstehen mit der Eheschließung verschiedene rechtliche Verbindlichkeiten und Pflichten zwischen den Ehepartnern. Die wichtigsten sind: 1. **Beistand und Rücksichtnahme... [mehr]
§ 1358 BGB regelt die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Demnach sind Ehegatten befugt, sich gegenseitig in Angelegenheiten der Gesundheitssorge zu vertreten, wenn der andere Ehegatte aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies umfasst Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Pflege und andere gesundheitsrelevante Belange. Die Regelung soll sicherstellen, dass im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Ehepartners der andere Ehepartner die notwendigen Entscheidungen treffen kann, um eine angemessene Versorgung und Behandlung zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass diese Vertretung im Sinne des Willens und der Interessen des nicht handlungsfähigen Ehepartners erfolgt.
In Österreich entstehen mit der Eheschließung verschiedene rechtliche Verbindlichkeiten und Pflichten zwischen den Ehepartnern. Die wichtigsten sind: 1. **Beistand und Rücksichtnahme... [mehr]
Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
Die Website [akh-h.de](https://www.akh-h.de/) gehört zur Anwaltskanzlei Herfurtner, die bundesweit tätig ist und unter anderem Mandanten im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal vertritt. Di... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]