Kann man mit 15 ins Gefängnis kommen für das Erstellen eines Deepfake?

Antwort

In Deutschland ist das Strafrecht für Jugendliche im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren können für strafbare Handlungen zur Verantwortung gezogen werden, jedoch gelten für sie besondere Regelungen und Strafen, die sich von denen für Erwachsene unterscheiden. Das Erstellen eines Deepfakes kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, wie zum Beispiel Verleumdung, üble Nachrede, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen oder sogar Erpressung, je nach Kontext und Verwendung des Deepfakes. Ob ein 15-Jähriger tatsächlich ins Gefängnis kommt, hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Schwere der Tat, ob es sich um eine Ersttat handelt und die persönliche Reife des Jugendlichen. In der Regel wird bei Jugendlichen eher auf erzieherische Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel Sozialstunden, Erziehungsbeistand oder Jugendarrest, bevor eine Jugendstrafe (Gefängnis) verhängt wird. Für detaillierte Informationen und rechtliche Beratung sollte ein Anwalt konsultiert werden.

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