Ist es für Jugendliche strafbar, sich gegenseitig Nudes zu schicken?

Antwort

Das Verschicken von sogenannten „Nudes“ (nackte Bilder) unter Jugendlichen ist in Deutschland tatsächlich rechtlich problematisch, auch wenn es einvernehmlich geschieht. Nach deutschem Recht (§ 184b und § 184c StGB) gilt Folgendes: - **Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten** ist strafbar. Als kinderpornografisch gelten auch Nacktbilder von Personen unter 18 Jahren, wenn sie sexuell aufreizend dargestellt sind. - Auch wenn Jugendliche sich gegenseitig freiwillig solche Bilder schicken, können sie sich strafbar machen, weil sie damit kinderpornografisches Material herstellen, besitzen oder verbreiten. - Die Polizei und Gerichte berücksichtigen zwar das Alter und die Umstände (z.B. bei gleichaltrigen Jugendlichen in einer Beziehung), aber grundsätzlich ist das Gesetz hier sehr streng. Es gibt zwar in der Praxis oft Ermessensspielräume und nicht jede*r Jugendliche wird sofort bestraft, aber das Risiko einer Strafbarkeit besteht. Außerdem können solche Bilder leicht in falsche Hände geraten, was zu weiteren Problemen führen kann. Mehr Informationen findest du z.B. bei der [Polizei-Beratung](https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sexting/) oder bei [klicksafe.de](https://www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/sexting/). **Fazit:** Ja, das Verschicken von Nacktbildern unter Jugendlichen kann strafbar sein, auch wenn es freiwillig geschieht. Das Thema ist rechtlich und persönlich sehr sensibel.

Kategorie: Recht Tags: Jugendliche Nudes Strafbar
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