In Deutschland kann eine Person ins Gefängnis kommen, wenn sie einen Autounfall mit Todesfolge verursacht hat, wenn bestimmte strafrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, ob der Unfall durch ein strafbares Verhalten verursacht wurde. Die wichtigsten Straftatbestände in diesem Zusammenhang sind: **1. Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB):** Wenn jemand durch Fahrlässigkeit (also durch Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt) den Tod eines anderen verursacht, droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ob tatsächlich eine Haftstrafe verhängt wird, hängt von den Umständen ab (z.B. Schwere des Verschuldens, Vorstrafen, Reue, Verhalten nach dem Unfall). Oft wird bei Ersttätern eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. **2. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB):** Wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt (z.B. Trunkenheit am Steuer, stark überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung von Verkehrsregeln) und dadurch den Tod eines Menschen verursacht, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. **3. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB):** Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, kann dies zusätzlich strafverschärfend wirken. **Wann kommt es tatsächlich zu einer Gefängnisstrafe?** - Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten (z.B. Alkohol- oder Drogenkonsum, extrem hohe Geschwindigkeit, grobe Missachtung von Verkehrsregeln) ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich. - Bei "einfacher" Fahrlässigkeit (z.B. ein kurzer Moment der Unachtsamkeit) wird oft eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. - Wiederholungstäter oder besonders rücksichtsloses Verhalten führen eher zu einer Haftstrafe. **Zusammengefasst:** Ins Gefängnis kommt man in der Regel dann, wenn der Unfall durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurde, insbesondere bei Alkohol, Drogen, sehr hoher Geschwindigkeit oder Fahrerflucht. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftstrafe ohne Bewährung eher selten. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__222.html) oder bei [dejure.org](https://dejure.org/gesetze/StGB/222.html).