Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Ein Schuldner hat grundsätzlich zwei Wochen Zeit, um auf eine Forderung zu widersprechen, nachdem er den Mahnbescheid erhalten hat. Diese Frist gilt auch für Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung. Es ist jedoch ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, da es je nach den Umständen des Falls und der Art der Forderung Besonderheiten geben kann.
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]
Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]