Bis wann hat der Schuldner Zeit, auf eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung zu widersprechen?

Antwort

Ein Schuldner hat grundsätzlich zwei Wochen Zeit, um auf eine Forderung zu widersprechen, nachdem er den Mahnbescheid erhalten hat. Diese Frist gilt auch für Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung. Es ist jedoch ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, da es je nach den Umständen des Falls und der Art der Forderung Besonderheiten geben kann.

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