In einem Regelinsolvenzverfahren kann eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Schuldner bestritten werden. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Forderungen der Gläubiger zu prüfen und gegebenenfalls zu bestreiten, wenn er der Ansicht ist, dass die Forderung nicht berechtigt ist. Der Schuldner kann ebenfalls eine Forderung bestreiten, insbesondere wenn er der Meinung ist, dass die Forderung unberechtigt oder falsch ist.