Wer darf in einem Regelinsolvenzverfahren eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung bestreiten?

Antwort

In einem Regelinsolvenzverfahren kann eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Schuldner bestritten werden. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Forderungen der Gläubiger zu prüfen und gegebenenfalls zu bestreiten, wenn er der Ansicht ist, dass die Forderung nicht berechtigt ist. Der Schuldner kann ebenfalls eine Forderung bestreiten, insbesondere wenn er der Meinung ist, dass die Forderung unberechtigt oder falsch ist.

KI fragen

Verwandte Fragen

Wie wird in einer Klage formuliert, dass die Gerichtskosten verlangt werden?

In einer Klageschrift wird der Antrag auf Erstattung der Gerichtskosten üblicherweise wie folgt formuliert: „Der Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ A... [mehr]