Kann der Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht eine Forderung aus unerlaubter Handlung bestreiten?

Antwort

Ja, es ist möglich, dass der Insolvenzverwalter eine Forderung aus unerlaubter Handlung bestreitet. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die angemeldeten Forderungen zu prüfen und kann diese bestreiten, wenn er der Ansicht ist, dass die Forderung nicht berechtigt ist oder nicht in der geltend gemachten Höhe besteht. In einem solchen Fall muss der Gläubiger, der die Forderung angemeldet hat, seine Forderung im Wege der Feststellungsklage vor dem zuständigen Gericht geltend machen, um die Forderung zur Insolvenztabelle feststellen zu lassen.

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