Was regelt das Familiengericht immer bei einer Scheidung und was können die Parteien individuell vereinbaren?

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Bei einer Scheidung gibt es bestimmte Aspekte, die immer vom Familiengericht festgelegt werden müssen, und andere, die die beiden Parteien individuell vereinbaren können. **Vom Familiengericht festgelegt:** 1. **Scheidung an sich:** Das Gericht spricht die Scheidung aus. 2. **Versorgungsausgleich:** Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. 3. **Unterhalt für gemeinsame Kinder:** Das Gericht entscheidet über den Kindesunterhalt, falls keine Einigung erzielt wird. 4. **Sorgerecht:** Falls keine Einigung besteht, entscheidet das Gericht über das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. 5. **Zugewinnausgleich:** Falls keine Einigung besteht, entscheidet das Gericht über den Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens. **Individuell vereinbar:** 1. **Ehevertrag:** Vor oder während der Ehe können die Parteien einen Ehevertrag abschließen, der bestimmte Regelungen für den Fall einer Scheidung enthält. 2. **Unterhalt für den Ehepartner:** Die Parteien können sich auf den Ehegattenunterhalt einigen. 3. **Aufteilung des Hausrats:** Die Parteien können selbst entscheiden, wie der Hausrat aufgeteilt wird. 4. **Nutzung der gemeinsamen Wohnung:** Die Parteien können vereinbaren, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt oder wie diese genutzt wird. 5. **Umgangsrecht:** Die Parteien können individuelle Regelungen zum Umgangsrecht mit den Kindern treffen. Es ist ratsam, bei der Erstellung solcher Vereinbarungen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Regelungen fair und rechtlich bindend sind.

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