Darf ich Fallobst vom Nachbargrundstück zurückwerfen?

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Das Zurückwerfen von Fallobst auf das Grundstück des Nachbarn ist rechtlich problematisch und in der Regel nicht erlaubt. Nach deutschem Nachbarschaftsrecht (§ 910 BGB) gilt: Fällt Obst von einem Baum auf dein Grundstück, gehört es dir. Du bist jedoch nicht verpflichtet, das Fallobst zu entsorgen, aber du darfst es auch nicht einfach zurückwerfen – das könnte als sogenannte „verbotene Eigenmacht“ (§ 858 BGB) oder sogar als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Stattdessen empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden. In manchen Bundesländern gibt es zudem spezielle Regelungen im Nachbarrechtsgesetz, die du beachten solltest. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__910.html).

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