Gibt es eine gesetzliche Regelung für Zigarettenqualm auf dem Balkon?

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**Ja – aber nicht als pauschales Balkon-Rauchverbot. In Deutschland gibt es dafür vor allem zivilrechtliche Regeln: Zigarettenqualm vom Nachbarbalkon ist nur dann angreifbar, wenn er die Nutzung deiner Wohnung oder deines Balkons wesentlich beeinträchtigt.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__906.html)) ## Was rechtlich gilt Die zentrale Vorschrift ist § 906 BGB. Danach musst du Rauch nur hinnehmen, solange die Beeinträchtigung unwesentlich ist; bei einer wesentlichen Störung kommen Unterlassungs- oder Regelungsansprüche in Betracht. Rauch ist dort ausdrücklich als relevante Einwirkung erfasst. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__906.html)) Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Rauchen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt, aber nicht schrankenlos. Wenn der Qualm den Nachbarn erheblich stört, kann eine zeitliche Nutzungsregelung nötig sein, damit beide Seiten ihren Balkon noch nutzen können. Ein automatisches Totalverbot folgt daraus gerade nicht. ([juris.bundesgerichtshof.de](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Art=en&Blank=1&Datum=2015-1-16&Gericht=bgh&linked=pm&nr=69933)) ## Was das praktisch bedeutet Entscheidend ist nicht, **dass** geraucht wird, sondern **wie stark und wie oft** der Rauch bei dir ankommt. Rechtlich relevant wird es vor allem, wenn: - der Rauch regelmäßig in Wohn- oder Schlafzimmer zieht, - Fenster oder Balkonnutzung faktisch kaum noch möglich sind, - die Belastung nicht nur gelegentlich, sondern wiederkehrend auftritt. Genau hier sind viele allgemeine Antworten im Netz zu oberflächlich: Nicht jede Belästigung reicht aus, aber auch „Rauchen ist immer erlaubt“ ist falsch. Maßgeblich ist die **wesentliche Beeinträchtigung im Einzelfall**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__906.html)) ## Mieter oder Eigentümer macht einen Unterschied Bei Eigentum läuft die Prüfung typischerweise über das Nachbar- und Sachenrecht, vor allem § 906 BGB. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__906.html)) In einer Wohnungseigentumsanlage kommt zusätzlich das Rücksichtnahmegebot aus dem WEG ins Spiel. Wohnungseigentümer müssen ihr Sondereigentum so nutzen, dass anderen kein über das unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil entsteht. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__14.html)) Bei Mietwohnungen ist außerdem wichtig: Zwischen Mieter und Vermieter gilt § 906 BGB nicht einfach direkt wie zwischen Grundstücksnachbarn. Dort geht es oft zusätzlich um Mietminderung, Hausordnung, Abmahnung oder den Anspruch auf vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. ([juris.bundesgerichtshof.de](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Art=en&Datum=2020-4&Gericht=bgh&Seite=1&Sort=3072&anz=210&nr=63528&pos=45)) ## Klare Einordnung Die gesetzliche Regel lautet also nicht „Rauchen auf dem Balkon verboten“ und auch nicht „muss man immer dulden“. Die richtige Kurzfassung ist: **Erlaubt ist normales Rauchen auf dem Balkon, unzulässig ist erhebliche, wiederkehrende Rauchbelästigung des Nachbarn.** Wenn es eskaliert, sind in der Praxis oft feste Rauchzeiten die rechtlich naheliegendere Lösung als ein vollständiges Verbot. ([juris.bundesgerichtshof.de](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Art=en&Blank=1&Datum=2015-1-16&Gericht=bgh&linked=pm&nr=69933))

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