In einem Mietshaus solltest du abends spätestens bis 22:00 Uhr bohren; ab dann gilt in Deutschland in der Regel Nachtruhe. Entscheidend ist aber nicht nur die Uhrzeit, sondern auch Hausordnung, M...
Wie laut darf man den Balkon im Mietshaus nutzen?
Antwort vom**Auf dem Balkon gilt kein „Freiluft-Bonus“: Du musst dich so verhalten, dass Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden – besonders abends, nachts und während der in Hausordnung oder Ortssatzung geregelten Ruhezeiten.** ([mieterbund.de](https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/balkone-und-terrassen/)) ## Was das konkret bedeutet Normale Balkonnutzung ist erlaubt: sitzen, reden, essen, auch Besuch empfangen. Problematisch wird es, wenn Gespräche, Musik, Telefonate oder Feiern so laut werden, dass sie in anderen Wohnungen deutlich stören. Entscheidend ist nicht, ob du „nur auf dem Balkon“ bist, sondern wie stark der Lärm bei den Nachbarn ankommt. ([mieterbund.de](https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/balkone-und-terrassen/)) Besonders streng ist es in der Nachtruhe. In vielen Hausordnungen liegt sie typischerweise etwa zwischen 22:00 und 6:00 Uhr; oft gibt es zusätzlich Mittagsruhe, zum Beispiel 13:00 bis 15:00 Uhr. Diese Zeiten sind aber nicht bundesweit einheitlich, sondern hängen von Hausordnung, Mietvertrag und teils kommunalen Regeln ab. ([mieterbund.de](https://www.mieterbund.de/app/uploads/fileadmin/public/hausordnung_englisch.pdf)) ## Der wichtigste Unterschied Leises Unterhalten auf dem Balkon ist etwas völlig anderes als dauerhafte Beschallung. Ein kurzes Lachen, ein normales Gespräch oder gelegentlicher Besuch sind meist hinzunehmen. Dauernd laute Musikboxen, nächtliche Gruppenrunden oder regelmäßige Partys sind es in der Regel nicht. Genau dieser Unterschied fehlt in vielen pauschalen Antworten. ([mieterbund.de](https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/balkone-und-terrassen/)) Praxisnah heißt das: Wenn Nachbarn bei geschlossenem Fenster noch jedes Wort verstehen oder vom Balkonlärm nicht schlafen können, bist du sehr wahrscheinlich über der Grenze des Zumutbaren. ## Womit du Ärger vermeidest Ab dem Abend Lautstärke deutlich senken, Musik auf dem Balkon am besten ganz vermeiden und längere Gespräche nachts nach drinnen verlegen. Bei Besuch ist die Stimme fast immer das eigentliche Problem, nicht der Balkon selbst. Wichtig ist auch: Wiederholte Verstöße können nicht nur Beschwerden, sondern Abmahnungen durch den Vermieter auslösen. Der Deutsche Mieterbund weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Balkon und Terrasse im Grundsatz dieselben Rechte und Pflichten gelten wie in der Wohnung. ([mieterbund.de](https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/balkone-und-terrassen/)) ## Klare Faustregel Wenn deine Balkonnutzung für Nachbarn hörbar ist, ist das noch nicht automatisch verboten. Wenn sie regelmäßig stört, in Ruhezeiten anhält oder Schlaf verhindert, ist sie zu laut. ([mieterbund.de](https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/balkone-und-terrassen/))
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