Was ist fahrlässiger Diebstahl?

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Fahrlässiger Diebstahl ist ein Begriff, der im deutschen Strafrecht nicht existiert. Diebstahl setzt immer Vorsatz voraus, das heißt, der Täter muss die Absicht haben, eine fremde bewegliche Sache wegzunehmen, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 242 StGB). Fahrlässigkeit bedeutet hingegen, dass jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, was bei einem Diebstahl nicht zutrifft, da dieser immer eine bewusste Handlung erfordert.

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