Fahrlässige Schädigung unter Drogeneinfluss: Wer zahlt?

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Bei fahrlässiger Schädigung unter Drogeneinfluss kann die Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden aufkommen, sofern der Versicherungsvertrag dies nicht ausschließt. In vielen Fällen wird jedoch die Versicherung möglicherweise nicht zahlen, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Drogen stand, da dies als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden kann. In solchen Fällen könnte der Verursacher persönlich für den Schaden haftbar gemacht werden. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und die geltenden Gesetze zu klären.

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