Fahranfänger bei Rot über die Ampel?

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Ja — für Fahranfänger in der Probezeit ist ein Rotlichtverstoß besonders relevant. - **Rot über die Ampel gefahren** = in der Regel **A-Verstoß** - **Folgen in der Probezeit**: - **Probezeitverlängerung** von 2 auf **4 Jahre** - Teilnahme an einem **Aufbauseminar** Zusätzlich kommen meist die normalen Sanktionen dazu, je nach Fall: - **Bußgeld** - **Punkte in Flensburg** - bei schwereren Fällen auch **Fahrverbot** Unterschieden wird außerdem: - **einfacher Rotlichtverstoß**: Ampel kürzer als 1 Sekunde rot - **qualifizierter Rotlichtverstoß**: Ampel länger als 1 Sekunde rot, meist deutlich härter bestraft Besonders streng wird es, wenn: - andere gefährdet wurden - es zum Unfall kam - eine rote Ampel mit **Blitzer** erfasst wurde Da Bußgelder und Details sich ändern können, gilt allgemein: In der **Probezeit fast immer A-Verstoß mit Probezeitmaßnahmen**.

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