Ist die Europäische Menschenrechts Konvention Bestandteil des EU-Primärrechts?

Antwort

Nein, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist kein Bestandteil des EU-Primärrechts. Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der vom Europarat ausgearbeitet wurde und von seinen Mitgliedstaaten, einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert wurde. Das EU-Primärrecht besteht hauptsächlich aus den Verträgen der Europäischen Union, wie dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Allerdings spielt die EMRK eine wichtige Rolle im EU-Recht, da die Grundrechte, die in der EMRK verankert sind, auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union berücksichtigt werden. Die EU ist bestrebt, der EMRK beizutreten, was durch den Vertrag von Lissabon vorgesehen ist, aber dieser Beitritt ist bisher noch nicht erfolgt.

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