Ist der EuGH für Verwaltungsgerichte in den Mitgliedstaaten zuständig?

Antwort

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist nicht direkt für die Verwaltungsgerichte in den Mitgliedstaaten der EU zuständig. Allerdings spielt der EuGH eine wichtige bei der Auslegung und Anwendung des-Rechts. Verwaltungsgerichte in den Mitgliedstaaten können den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverens (Artikel 267 AEUV) anrufen, um Fragen zur Auslegung des EU-Rechts oder zur Gültigkeit von EU-Rechtsakten zu klären. Die Entscheidungen des EuGH sind dann für die nationalen Gerichte bindend.

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