Das Streikrecht ist in der Europäischen Union nicht einheitlich gereg und variiert von Land zu Land. In vielen EU-Mitgliedstaaten ist das Streikrecht durch nationale Gesetze und Tarifverträg... [mehr]
Ja, Einzelpersonen und Unternehmen können die Europäische Union (EU) wegen eines Verstoßes gegen die EU-Grundrechtecharta verklagen. Dies geschieht in der Regel vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Voraussetzung ist, dass die Klage gegen eine Handlung oder Unterlassung einer EU-Institution, eines EU-Organs oder einer EU-Agentur gerichtet ist, die die Grundrechtecharta verletzt. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Europäischen Gerichtshofs: [Europäischer Gerichtshof](https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/).
Das Streikrecht ist in der Europäischen Union nicht einheitlich gereg und variiert von Land zu Land. In vielen EU-Mitgliedstaaten ist das Streikrecht durch nationale Gesetze und Tarifverträg... [mehr]