Können Einzelpersonen oder Unternehmen die EU wegen Verstoßes gegen die Grundrechtecharta verklagen?

Antwort

Ja, Einzelpersonen und Unternehmen können die Europäische Union (EU) wegen eines Verstoßes gegen die EU-Grundrechtecharta verklagen. Dies geschieht in der Regel vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Voraussetzung ist, dass die Klage gegen eine Handlung oder Unterlassung einer EU-Institution, eines EU-Organs oder einer EU-Agentur gerichtet ist, die die Grundrechtecharta verletzt. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Europäischen Gerichtshofs: [Europäischer Gerichtshof](https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/).

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