Rechtsgrundlage der EU für die Einhaltung nationalen Rechts bei EU-Mitteln?

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Die Rechtsgrundlage, die vorschreibt, dass bei der Gewährung von EU-Mitteln nationales Recht eingehalten werden muss, findet sich in verschiedenen EU-Verordnungen und -Richtlinien. Insbesondere ist die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 über die gemeinsamen Bestimmungen für die Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds relevant. Diese Verordnung legt fest, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Programmen und Projekten, die mit EU-Mitteln finanziert werden, die nationalen Rechtsvorschriften einhalten müssen. Zudem sind die Grundsätze der Rechtstaatlichkeit und der Einhaltung der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften in den Verträgen der EU verankert, insbesondere im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Zusammengefasst ist die Einhaltung des nationalen Rechts bei der Verwendung von EU-Mitteln durch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen und Prinzipien der EU geregelt.

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